In Freiheit entlassen
NEUMARKT. Am Morgen wurde er aus der Untersuchungshaft vorgeführt – am Nachmittag konnte er den Sitzungssaal der Jugendkammer des Oberlandesgerichts Nürnberg als (fast) freier Mann verlassen.
Hinter dem 21 Jahre alten Studenten der Betriebswirtschaft Nikolaos V. lag fast ein Jahr Freiheitsentzug, nachdem er in den Verdacht geraten war, am Ostermontag vergangenen Jahres (24. März 2008) vor einer Neumarkter Diskothek einem 26jährigen Iraker eine Stichwunde beigebracht zu haben (
wir berichteten). Die Anklage lautete auf versuchten Totschlag.

Rechtsanwalt Dr. Alois Kölbl (Bild) und der Gerichts-
mediziner Dr. Armin Steinkirchner wuschen den An-
geklagten vom Vorwurf des versuchten Totschlags frei.
Foto: Erich Zwick
Dieser Vorwurf wurde fallen gelassen, nachdem trotz eines Zeugen-Marathons die Täterschaft, die der Angeklagte stets bestritt, nicht eindeutig geklärt werden konnte und der Sachverständige, Dr. Armin Steinkirchner, die erlittene Stichverletzung als "nicht lebensbedrohlich" diagnostizierte.
So wischte Vorsitzender Richter Hans Neidiger den Vorwurf des versuchten Totschlags vom Richtertisch, was auch eine Haftfortdauer für überflüssig machte. Ein Urteil wurde aber noch nicht gesprochen; die Hauptverhandlung wird am Donnerstag, 19. Februar, um 9 Uhr fortgesetzt. Dann bleibt nur noch der Vorwurf der gefährlichen Körperverletzung abzuurteilen.
Der Hauptangeklagte Nikolaos V., ein Grieche, wird da um eine Verurteilung nicht herum kommen, weil er selbst eingeräumt hatte, das Opfer getreten zu haben. Die zehn Monate Jugendstrafe, die der Richter "in Aussicht gestellt" hat, sind aber bereits durch die Untersuchungshaft verbüßt.
Die übrigen Angeklagten – ein Vietnamese, zwei Montenegriner und ein Türke – können mit höchstens sechs Monaten auf Bewährung rechnen.
Rechtsanwalt Dr. Alois Kölbl, der den Hauptangeklagten letztendlich "heraushaute", ist mit dem sich abzeichnenden Urteil hoch zufrieden. Über den endgültigen Ausgang des Verfahrens berichten wir noch.
Erich Zwick
18.02.09
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