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Leserbriefe

"Viele Ungereimtheiten"

Berichte zum Thema: "Regenwasser berechnet" vom 8.1.2010 und "Schnell reagiert" vom 22.1.2010

Gibt es in der Satzung zur Ermittlung des Regenwasseranteils BGS-EWS viele Ungereimtheiten, die selbst von dem Mitarbeiter des beauftragten Ingenieurbüros, der diese nach Rückfrage voller Überzeugung als "Bundesgewässersatzung" bezeichnet, nicht geklärt wurden, so schlägt das dem Gebührenbescheid anliegende Faltblatt wohl dem Fass den Boden aus.

In dem Faltblatt, für das übrigens niemand namentlich verantwortlich zeichnet , wird dem Bürger die Regenwassergebühr mit ökologischen Argumenten versüßt: "Aufbruch der versiegelten Terrassen- und Wegeflächen für Flächenversickerung, z.B. mit Rasengittersteinen". Hört sich gut an, aber genau diese Rasengittersteine werden von der Gebührensatzung explizit ausgenommen. Der Oberbürgermeister ist aufgefordert, die Leitung des Stadtbauamtes auf wahrheitsgemäße Bürgerinformation hinzuweisen.

Somit ist der Sinn der gesplitteten Abwassergebühr zumindest nicht in einer Verbesserung der ökologischen Verhältnisse zu suchen.

Hans Walter Kopp, Neumarkt, 25.1.2010

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