Drohne brachte Ärger
Amberg.Da war es dahin mit der guten Nachbarschaft: schon mehrmals hatte ein 36jähriger Amberger eine Drohne über seinem Grundstück fliegen sehen - und seinen Nachbarn als Piloten ausfindig gemacht.
Die Beschwerden interessierten den 40jährigen Drohnenpiloten jedoch nicht und deshalb wurde es nun ein Fall für die Polizei.
Grundsätzlich ist es verboten, ohne Zustimmung des Grundstückeigentümers über dessen Grund zu fliegen. Geregelt ist das alles im Luftverkehrsgesetz, auf dessen Grundlage gegen den Drohnenpiloten ein Ermittlungsverfahren eingeleitet wurde.
11.08.18
neumarktonline: Drohne brachte Ärger