Einzugsermächtigung für Fiskus

NEUMARKT. Zum Zulassen eines Autos ist ab 1. August eine Einzugsermächtigung für die Autosteuer notwendig.

Ab dem 1.August dürfen Kraftfahrzeuge nur dann zugelassen werden, wenn der Fahrzeughalter eine Ermächtigung zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer von einem auf ihn lautenden Konto bei einem inländischen Geldinstitut erteilt oder eine Bescheinigung vorlegt, wonach das Finanzamt auf die Einzugsermächtigung wegen einer erheblichen Härte für den Fahrzeughalter verzichtet. Dies teilte das Landratsamt in der Presseerklärung mit.

Dies bedeutet, dass der Antragsteller bei der Zulassung des Fahrzeuges seine Kontonummer, die Bankleitzahl und das Kreditinstitut angeben muss.

Sollte das Fahrzeug von einer bevollmächtigten Person zugelassen werden, so muß der Fahrzeughalter die geforderten Daten in einer schriftlichen Vollmacht angeben.
20.07.05
neumarktonline: Einzugsermächtigung für Fiskus
Telefon Redaktion


Telefon Redaktion


ISSN 1614-2853
20. Jahrgang
Zur Titelseite Neumarkter Zeitung
ISSN 1614-2853
20. Jahrgang
ISSN 1614-2853
15. Jahrgang