"Zunächst bezahlen"
NEUMARKT. Die neue "Niederschlagswassergebühr" muß zunächst bezahlt werden, auch wenn Widerspruch eingelegt wurde, heißt es aus dem Rathaus.
Im Januar hat die Stadt an die Grundstücksbesitzer rund 14.000 Bescheide für die neue Niederschlagswassergebühr versandt (
wir berichteten mehrfach). Zahlreiche Betroffene haben daraufhin von der im Bescheid ausdrücklich angegebenen Möglichkeit Gebrauch gemacht und Widerspruch eingelegt. Rund 1400 solcher Widersprüche sind dazu bei der Stadt eingegangen.
Die Stadt wies jetzt darauf hin, daß ein Widerspruch keine aufschiebende Wirkung im Hinblick auf die Zahlung der im Bescheid ausgewiesenen Gebühr habe. Dies sei auch schon in der Rechtsbehelfsbelehrung im Bescheid ausdrücklich angegeben gewesen. Für die betroffenen Bürger heißt dies, dass sie den im Bescheid festgestellten Betrag für die Niederschlagswassergebühr zunächst bezahlen müssen.
Ergibt die Bearbeitung des Widerspruchs, dass dieser berechtigt war, erfolgt die Rückzahlung des zuviel gezahlten Betrages einschließlich angefallener Zinsen, heißt es aus dem Rathasus.
Mit Widersprüchen hat die Stadt gerechnet. Schließlich wurde für die Ermittlung der neu eingeführten Gebühr der Grad der befestigten Fläche der Grundstücke unter anderem durch Überfliegung ermittelt. Ein beauftragtes Ingenieurbüro hat daraus dann für die Stadt eine Gebietsabfluss-Beiwertkarte erstellt, anhand der die Grundstücke je nach befestigter Fläche in verschiedene Gruppen eingeordnet wurden.
Sollte der auf dem Bescheid angegebene Wert der befestigten und in die Kanalisation einleitenden Fläche um mehr als 20 Prozent oder 300 Quadratmeter abweichen, kann dies berücksichtigt werden. Dies gilt auch unter bestimmten Voraussetzungen für Zisternen.
Aus Sicht der Stadt bedeutet die Zahl von nur rund 1400 Widersprüchen, dass sich das Verfahren "bei mehr als 90 Prozent der Fälle bewährt" habe und ohne Aufwand für die Bürger vonstatten gegangen ist.
Zahlreiche andere Kommunen hätten bei der Einführung der Niederschlagswassergebühr auf das so genannte Selbstauskunftsverfahren gesetzt, bei dem alle betroffenen Bürger schon im Vorfeld detaillierte Angaben zu ihren Grundstücken, zur bebauten Fläche oder der Art der Versickerung machen mussten. Die Stadt Neumarkt dagegen habe auf die "bürgerfreundlichere Lösung" gesetzt und auf eine solche Auskunft bei allen über 14.000 betroffenen Grundstücksbesitzern verzichtet, hieß es.
09.03.10
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