Baugebiet erweitert


Das Baugebiet Oberbuchfelder Weg wird erweitert.
NEUMARKT. Der Bebauungsplanentwurf für die Erweiterung des Deininger Baugebiets Oberbuchfelder Weg wurde vom Gemeinderat genehmigt.

Die Gemeinderäte hatten sich bereits in ihrer Juli-Sitzung für die Erweiterung ausgesprochen. Das Gebiet umfasst rund 10.000 Quadratmeter und befindet sich im östlichen Anschluss an den bestehenden Bauabschnitt 7 des Baugebietskomplexes Oberbuchfelder Weg. Die Planung ist so aufgebaut, dass sowohl eine wohlüberlegte isolierte Entwicklung als auch eine sinnvolle spätere Erweiterung möglich ist, hieß es.

Die Bauparzellen haben eine Größe von etwa 550 bis 600 Quadratmeter. Die planlichen und textlichen Vorgaben im Bebauungsplan sind so abgefasst, dass jeder Bauherr seinen Traum vom freistehenden Einfamilienhaus möglichst frei und ohne unnötige Einschränkungen verwirklichen kann.

Im nächsten Planungsschritt werden nun die Fachstellen beteiligt. Der Verkauf der ersten Bauparzellen dürfte im Frühjahr 2010 möglich sein. Die Gemeinde will damit auch in Zukunft Bauland am Rande der Natur anbieten. Der günstige Preis, die Familienförderung von 4000 Euro je Kind bis zum vollendeten 14. Lebensjahr und die vorhandenen Betreuungseinrichtungen für die Kleinkinder, Kindergartenkinder sowie Schüler kämen vor allem den Bedürfnissen und Möglichkeiten junger Familien entgegen, hieß es im Gemeinderat.

Geld zurück

Die Bürger bekommen überhöhte Mehrwertsteuerzahlungen für Beiträge zur Wasserversorgung zurück. Wie die meisten Gemeinden und Wasserzweckverbände hat sich auch Deining für die Rückerstattung der von den Bürgern im Zeitraum seit Juli 2000 bis Ende Juni 2009 zuviel entrichtete Mehrwertsteuer entschlossen.

Hintergrund der Erstattungsaktion ist, dass die Betreiber der Wasserversorgungsanlagen seit Juli 2000 wegen einer Anweisung des Bundesfinanzministeriums auf Herstellungs- und Verbesserungsbeiträge zu den Wasserversorgungsanlagen den regulären Mehrwertsteuersatz von 16 und später 19 Prozent statt der bis dahin obligatorischen 7 Prozent erheben mussten. Aufgrund höchstrichterlicher Entscheidung wurde nun diese Anweisung zurückgenommen, so dass künftig die Beiträge wieder mit dem ermäßigten Mehrwertsteuersatz von 7 Prozent zu versteuern sind.

Diese Entscheidung gilt jedoch nicht nur für die Zukunft. Das Finanzministerium hat es den Gemeinden freigestellt, die im Zeitraum seit Juli 2000 bis Ende Juni 2009 zuviel gezahlte Mehrwertsteuer zurückzuerstatten.

Die Bürger, die im genannten Zeitraum Herstellungs- oder Verbesserungsbeiträge zur Wasserversorung geleistet haben, können sich nun auf eine Rückerstattung freuen. Die Aktion soll nach dem Willen des Gemeinderats möglichst bürgerfreundlich erfolgen. Das lästige Antragsverfahren und mehr oder weniger kurze Antragsfristen, wovon die meisten anderen Gemeinden und Zweckverbände die Erstattung abhängig machen, wird deshalb in Deining entfallen. Die Gemeindeverwaltung wird die Erstattungen ohne Antrag und auf jeden Fall noch vor Weihnachten abwickeln.

Eine Ausnahme bilden die Gewerbebetriebe und die Buch führenden Landwirte, die die volle Mehrwertsteuer bereits im Zuge des Vorsteuerabzugs vom Finanzamt erhalten haben.

Wegen vieler Anfragen zu dem Thema hieß es, dass die Erstattungsregelung ausschließlich für Beiträge und Anschlusskostenerstattungen zur Wasserversorgung gilt. Wassergebühren wurden immer schon mit dem ermäßigten Steuersatz besteuert; Kanal- oder Straßenbaubeiträge unterliegen nicht der Mehrwertsteuerpflicht, so dass auch hier keine Erstattung in Frage kommt. Das gleiche gilt für Handwerkerrechnungen im Zusammenhang mit Wasserinstallationen, die natürlich dem regulären Steuersatz unterliegen.

Verstärkte Bautätigkeit

In Deining wird nach wie vor kräftig gebaut. Neben den vielen und millionenschweren öffentlichen Baumaßnahmen im Gemeindegebiet nimmt nach wie vor die private Bautätigkeit eine wichtige Stellung ein, hieß es. So konnte der Gemeinderat in der Sitzung sein Einvernehmen zu sechs Bauvorhaben erteilen.
21.10.09
neumarktonline: Baugebiet erweitert
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