Kind vergewaltigt
NEUMARKT. Ein junger Bursche wurde nach der Vergewaltigung eines 13jährigen Mädchens zu sozialer Arbeit und zwei Wochenendearresten verurteilt.
Der 14jährige Täter hatte das Kind im Naturfreibad Postbauer-Heng vergewaltigt und ließ die Tat von vier Kumpeln im Alter zwischen 14 und 20 Jahren mit einer Handy-Videokamera filmen. Gegen sie wurden jetzt vor Gericht die Verfahren wegen Verbreitung von Pornografie gegen Geldbußen zwischen 300 und 600 Euro sowie gegen Arbeitsauflagen eingestellt.
Der 14jährige Täter war mit dem 13jährigen Mädchen hinter einem Gebüsch verschwunden, nachdem er zuvor schon ein anderes Kind sexuell bedrängt hatte. Ob die sexuellen Handlungen anfangs mit Einverständnis des 13jährigen Mädchens geschahen, wurde vor Gericht nicht genau geklärt. Als sicher galt aber, daß sich das Kind irgendwann im Verlauf der Tat mit Worten und Taten wehrte. Spätestens zu diesem Zeitpunkt handelte es sich nach Auffassung der Juristen um eine Vergewaltigung.
Die Staatsanwältin forderte für den 14jährigen Täter zwei Wochen Arrest. Das Schöffengericht zeigte sich im Urteil milder und verhängte zwei Wochenendarreste sowie die Auflage, 70 Stunden sozialer Arbeit zu leisten.
04.02.09
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