Kein "Chlorgeflügel"

NEUMARKT. "Verbraucherschutz und die Gesundheit der Bürger haben einen hohen Stellenwert in der EU. Unsere Hygieneanforderungen müssen auch uneingeschränkt für Importe gelten. Deswegen darf kein mit Chlor behandeltes Geflügelfleisch nach Europa eingeführt werden", erklärt Albert Deß, agrarpolitischer Sprecher der CSU-Europagruppe und Landesvorsitzender der CSU AGL Arbeitsgemeinschaft Landwirtschaft.

Die USA wollen die Einfuhr von sogenanntem "Chlorgeflügel" nach Europa auf dem Rechtsweg erreichen und klagen vor der Welthandelsorganisation WTO gegen das europäische Importverbot. In den USA ist es gängige Praxis, Schlachtkörper mit Chemikalien zu behandeln, um Verunreinigungen der Oberfläche zu entfernen. Damit werde mangelnde Hygiene bei der Produktion von Geflügelfleisch kaschiert. Der Einsatz von Chlor sei in der EU streng verboten.

Albert Deß stellt klar, warum er sich im Interesse der Verbraucher im Europäischen Parlament einsetzt: "In der EU ist eine konsequente Hygiene entlang der Produktionskette die Praxis, also vom Stall bis zum Teller. Die abschließende Reinigung von Schlachtkörpern ist in der EU nur mit Trinkwasser erlaubt. Das soll auch so bleiben."

Schuld an der Misere sei vor allem das geltende Welthandelsrecht der WTO. Hier stehe die Beschaffenheit des Endprodukts im Vordergrund. Dies erreichten die USA mit der abschließenden Chemiebehandlung des Schlachtkörpers. Die EU hingegen verfolge mit konsequenten Hygieneanforderungen entlang der ganzen Produktionskette die Gewährleistung eines hohen Niveaus an Verbraucherschutz.

Albert Deß: "Bürgergesundheit und Verbraucherschutz sind nicht verhandelbar. Deswegen dürfen wir uns hier nicht den Handelsinteressen der Amerikaner beugen."
28.01.09
neumarktonline: Kein "Chlorgeflügel"
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