"Mehr Rechtssicherheit"
NEUMARKT. Zu mehr Rechtssicherheit für künftige Rentner will MdB Alois Karl mit einer Initiative zu einer verlängerten Aufbewahrung von Leistungsbescheiden der Arbeitsagenturen beitragen.
Künftig soll die Archivierungspflicht bei den Arbeitsagenturen für Leistungsbescheide auf 30 Jahre erhöht werden. "Immer wieder werde ich bei Bürgeranliegen damit konfrontiert, dass erst bei Rentenbeantragung von den Bürgern Fehlzeiten in der Rentenbiographie festgestellt werden", erklärte Karl. Oftmals seien die Bürger dann überrascht, dass beispielsweise Zeiten des Leistungsbezuges durch das Arbeitsamt oder die Arbeitsagentur nicht enthalten sind. Deshalb sei es wichtig, dass die Bürger ihre Leistungsbescheide und ihre Nachweise über die geleisteten Sozialversicherungsbeiträge sorgfältig aufheben und ihre Mitteilung der Rentenversicherung zeitnah überprüfen.
Auch auf diese zeitnahe Überprüfung komme es an, da beispielsweise die Arbeitsagenturen Leistungsbescheide nur sechs Jahre archivieren, danach werden die Unterlagen vernichtet. Ist man dann nicht mehr im Besitz des Leistungsbescheides, so wird bei einer irrtümlichen Fehlzeit ein entsprechender Nachweis des Leistungsbezuges und die damit verbundene Korrektur des Rentenkontos schwierig.
"Auch wenn die Aufbewahrung der Unterlagen zunächst die Aufgabe der Bürger ist, so trägt auch der Staat dafür Verantwortung, dass mögliche Fehler korrigiert werden können. Deshalb habe ich mich an Bundesarbeitsminister Scholz gewandt und eine Verlängerung der Aufbewahrungsfristen von Leistungsbescheiden der Agenturen für Arbeit auf 30 Jahre angeregt", so Karl. Schließlich wisse jeder, dass auch bei einem sorgfältigen Umgang einmal ein Bescheid verloren gehen kann, sei es durch Hochwasser, Feuer oder andere Vorkommnisse.
Schließlich sollte jeder Bürger darauf vertrauen können, dass er auch die Rente erhält, für die entsprechende Beitragszahlungen geleistet wurden bzw. Anrechnungszeiten bestehen", erläuterte Alois Karl seine Initiative.
24.04.08
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