Solidarität mit den Opfern

NEUMARKT. Der "Weiße Ring" betreut im Landkreis Neumarkt derzeit 18 Opfer - vor allem von Sexualstraftaten.

Der Tag der Kriminalitätsopfer erinnert am 22. März eines jeden Jahres an die Situation der durch Kriminalität und Gewalt geschädigten Menschen, die auf Schutz, praktische Hilfe und Solidarität unseres Gemeinwesens angewiesen sind, heißt es in einer Pressemitteilung der Organisation.

Im Landkreis Neumarkt werden vom Leiter der "Weißer Ring"-Außenstelle Josef Haimerl und seiner Mitarbeiterin Anastasia Kenty derzeit 18 Opferfälle betreut. Die Betroffenen wurden Opfer von Stalking, Körperverletzung und versuchtem Mord. Der Hauptanteil der Delikte ist jedoch nach wie vor im Bereich der Sexualstraftaten gegeben. Vergewaltigungen und eine hohe Zahl an sexuellem Missbrauch von Kindern seien auch im vergangenen Jahr wieder zu beklagen, hieß es.

In vielen Stunden wurden Gespräche mit den Opfern geführt und somit menschlicher Beistand und persönliche Betreuung gewährleistet. Für Erstberatungen bei den von den Opfern frei gewählten Rechtsanwälten wurden acht Beratungsschecks im Werte von je 150 Euro ausgegeben.

An finanziellen Opferhilfen wurden in den vergangenen zwölf Monaten 12.900 Euro ausbezahlt. Diese Unterstützungen waren nötig, um über die finanziellen Notlagen, die ausschließlich durch die Straftaten entstanden waren, zu überbrücken.

Neben der Opferarbeit setzt sich der "Weiße Ring" auch für die öffentlichen Belange der Mitbürger ein, die Opfer von Gewalt wurden. Eine wesentliche Forderung des Vereins an die Politik besteht darin, einen Opferanwalt für alle schwer betroffenen Kriminalitätsopfer auf Staatskosten zu stellen.

Bislang wurde dieser Forderung zumindest teilweise Rechnung getragen. Demnach muss Opfern von Sexualstraftaten, versuchten Tötungsdelikten und bei vollendeten Tötungsdelikten den Hinterbliebenen, unabhängig vom Einkommen, auf Antrag während des gesamten Verfahrens ein Anwalt im Rahmen der Nebenklage (Opferanwalt) zur Seite gestellt werden.

Es sei jedoch nicht nachvollziehbar, warum ein Opfer schwerster Misshandlungen wie zum Beispiel schwerer Körperverletzung, Geiselnahme, Raub, räuberischer Angriff auf Kraftfahrer oder Entführung weiter um seinen Schutz über den Weg der Prozesskostenhilfe betteln solle, obwohl es beim Strafprozess ebenfalls erheblichen psychischen Belastungen ausgesetzt ist.

Die Praxiserfahrung zeige aber auch, dass bei anderen, scheinbar leichteren Delikten, ja nach Tatumständen ebenfalls ein ganz erhebliches Opferschutzbedürfnis bestehen kann und es unbillig wäre, Betroffene auf die Möglichkeiten und Prozesskostenhilfe zu verweisen. Dies gilt insbesondere für die Fälle, in denen ein schweres Delikt angezeigt wurde, die Anklage sich aber wegen der Beweislage auf das leichtere beschränkt (zum Beispiel gefährliche Körperverletzung statt versuchtem Mord). Ein "Auffangtatbestand" würde es ermöglichen, die Beiordnung eines Opferanwaltes auf Staatskosten flexibler und am Opferschutzbedürfnis orientiert handhaben zu können.

Der Gesetzgeber ist aufgefordert, auch im Gerichtssaal für mehr Opferschutz zu sorgen, heißt es in der Pressemitteilung des "Weißen Rings".

Mehr als 300 ehrenamtliche Mitarbeiter in bundesweit 420 Außenstellen des "Weißen Rings" stehen Kriminalitätsopfern und ihren Angehörigen mit Rat und Tat zur Seite. Das Hilfsangebot reicht vom menschlichen Beistand und persönlicher Betreuung, Unterstützung im Umgang mit Behörden bis zu finanziellen Zuwendungen bei tatbedingten Notlagen. Zudem gewährt der "Weiße Ring" Opfern Rechtschutz zur Wahrung ihrer Persönlichkeitsrechte im Strafverfahren und bei der Durchsetzung sozialrechtlicher Ansprüche, auch nach dem Opferentschädigungsgesetz.

Die Mittel für seine Arbeit erhält der "Weiße Ring" allein aus Spenden, Mitgliedsbeiträgen, Zuweisungen von Geldbußen sowie testamentarischen Verfügungen. Staatliche Zuschüsse bekommt der Verein nicht.
17.03.08
neumarktonline: Solidarität mit den Opfern
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