Bürger werden ausgefragt
NEUMARKT. Auch in Neumarkt sollen Befragungen zum "Mikrozensus" durchgeführt werden, hieß es am Mittwoch aus dem Rathaus.
Nach Mitteilung
des Bayerischen Landesamts für Statistik und Datenverarbeitung werden beim im Januar gestarteten "Mikrozensus 2008" im Laufe
des Jahres rund 55 000 Haushalte in Bayern von "besonders geschulten und zuverlässigen" Interviewern zu ihrer wirtschaftlichen und sozialen Lage sowie in diesem
Jahr zu ihrem Pendlerverhalten befragt. Für den überwiegenden Teil der Fragen besteht nach
dem Mikrozensusgesetz "Auskunftspflicht", heißt es.
Im Jahr 2008 findet im Freistaat wie im gesamten Bundesgebiet wieder der Mikrozensus, eine gesetzlich
angeordnete Stichprobenerhebung bei einem Prozent der Bevölkerung, statt. Mit dieser Erhebung
werden seit 1957 laufend aktuelle Zahlen über die wirtschaftliche und soziale Lage der Bevölkerung,
insbesondere der Haushalte und Familien ermittelt.
Der Mikrozensus 2008 enthält zudem noch Fragen
zum Pendlerverhalten der Erwerbstätigen sowie der Schüler und Studenten. Neben dem hauptsächlich
benutzten Verkehrsmittel auf dem Weg zur Arbeits- oder Ausbildungsstätte werden auch die Entfernung
und der Zeitaufwand für den Weg dorthin erhoben.
Die durch den Mikrozensus gewonnenen Informationen
sollen "Grundlage für zahlreiche gesetzliche und politische Entscheidungen" und "deshalb für alle
Bürger von großer Bedeutung" sein, heißt es vom Landesamt.
Wie das Bayerische Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung weiter mitteilt, finden die Mikrozensusbefragungen
ganzjährig von Januar bis Dezember statt. In Bayern werden demnach bei rund 55 000
Haushalten, die nach einem objektiven Zufallsverfahren insgesamt für die Erhebung ausgewählt wurden,
wöchentlich mehr als 1 000 Haushalte befragt.
Das dem Mikrozensus zugrunde liegende Stichprobenverfahren ist aufgrund des geringen Auswahlsatzes
verhältnismäßig kostengünstig und hält die Belastung der Bürger in Grenzen, meinen die Statistiker. Um jedoch die gewonnenen
Ergebnisse repräsentativ auf die Gesamtbevölkerung übertragen zu können, sei es wichtig,
dass jeder der ausgewählten Haushalte auch tatsächlich an der Befragung teilnimmt.
Aus diesem
Grund besteht für die meisten Fragen des Mikrozensus eine gesetzlich festgelegte Auskunftspflicht, und
zwar für vier aufeinander folgende Jahre. Das Landesamt ging nicht auf die Frage ein, ob diese Pflicht die Begeisterung erhöht, wahrheitsgemäß zu antworten...
Datenschutz und Geheimhaltung seien, wie bei allen Erhebungen der amtlichen Statistik, umfassend
gewährleistet. Auch die Interviewer, die ihre Besuche bei den Haushalten zuvor
schriftlich ankündigen und sich mit einem Ausweis des Landesamts legitimieren, seien zur strikten Verschwiegenheit
verpflichtet.
Statt an der Befragung per Interview teilzunehmen, habe jeder Haushalt
das Recht, den Fragebogen selbst auszufüllen und per Post an das Landesamt einzusenden.
30.01.08
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