Neue Bauantragsformulare
NEUMARKT. Bauherren dürfen für ihre Anträge nur noch die neuen Formulare verwenden, heißt es vom Landratsamt.
Die neuen Bauantragsformulare wurden mit der Novellierung der Bayerischen Bauordnung zum Jahresbeginn verbindlich eingeführt.
Das Landratsamt weist darauf hin, dass nur noch ausnahmslos diese Formulare verwendet werden dürfen.
Die Formulare können auf der Internetseite des Landkreises
hier abgerufen werden.
Bauanträge mit alten Formularen können nicht mehr angenommen werden und müssten unbearbeitet zurückgegeben werden, hieß es.
29.01.08
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