Gegen Fäll-Aktion

NEUMARKT. Ganz sicher ist man sich bei FLitZ, dass der Bausenat in seiner jüngsten Sitzung mit einem Beschluss, die alte und kerngesunde Linde an der Königswiese 1 zu fällen, gegen die gültige Baumschutzverordnung der Stadt verstoßen hat.

Dort sei "unmissverständlich und eindeutig" zu lesen, "dass es verboten ist, die geschützten Bäume (Umfang mehr als 80 Zentimeter in einem Meter Höhe gemessen) zu beseitigen". Was für den "kleinen Bürger" und dessen Garten gilt, müsse auch für öffentlichen Grund gelten, sagt Flitz-Vorsitzende Dieter Ries. Wenn der Baum dennoch umgemacht werden sollte, drohe nach dem Bayerischen Naturschutzgesetz eine Geldbuße von bis zu 50 000 Euro. FlitZ habe "sofort eine Rettungsaktion auf dem Rechtsweg" gestartet, sagte Ries.
21.10.07
neumarktonline: Gegen Fäll-Aktion
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