Telefonisch melden
NEUMARKT. Arbeitnehmer, deren Arbeits- oder außerbetriebliches Ausbildungsverhältnis endet, müssen sich frühzeitig arbeitsuchend melden und können dies nun auch telefonisch erledigen. Darauf wies die Arbeitsagentur am Montag hin.
Bei diesem ersten Telefonat erhalten die Kunden einen Termin beim Arbeitsvermittler, bei dem die vorgeschriebene persönliche Meldung nachgeholt wird. Durch die telefonische Arbeitsuchendmeldung entfällt für den Kunden ein Weg in die Agentur.
Arbeitnehmer müssen sich spätestens drei Monate vor dem Ende des Arbeits- bzw. außerbetrieblichen Ausbildungsverhältnisses arbeitsuchend melden. Wer erst später von seiner Kündigung erfährt, muss die Agentur für Arbeit spätestens drei Tage nach Zugang der Kündigung informieren. Anderenfalls muss mit Kürzungen beim Arbeitslosengeld gerechnet werden, hieß es.
Diese frühzeitige Meldung musste bisher persönlich im Arbeitsamt erfolgen. Nun können bei dem ersten telefonischen Kontakt bereits die wichtigsten Angaben zum Bewerber-profil aufgenommen werden.
04.06.07
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