Schmutzige Geschäfte

35 Euro

Den "Verwarnungsgeldkatalog" der Aktion „Sichere und Saubere Stadt Neumarkt i.d.OPf.“ und die Höhe der Bußgelder für die verschiedenen Ordnungswidrigkeiten finden Sie hier
NEUMARKT. Wegen zahlreicher Beschwerden appellierte die Stadt wieder einmal an die Hundebesitzer, die Hinterlassenschaften ihrer Vierbeiner nicht einfach liegen zu lassen.

Aus Rücksicht auf andere Mitbürger sollten Hundebesitzer den Hundekot entsprechend entfernen und entsorgen. Dazu sind zum Beispiel im Stadtpark zwei Hundetoiletten installiert.

Aber auch über den Stadtpark hinaus sind die Hundebesitzer zur Sauberhaltung verpflichtet. Denn die Verschmutzung von Grünanlagen, öffentlichen Straßen und Wegen stelle eine Ordnungswidrigkeit dar und könne mit einem Verwarnungsgeld geahndet werden.

Gleiches gilt für die Anleinpflicht. Hunde mit einer Schulterhöhe ab 50 Zentimeter müssen auf allen öffentlichen Wegen, Straßen und Plätzen an der Leine geführt werden. Diese darf nicht länger als drei Meter sein und sie muss reißfest sein.

Von der Anleinpflicht sind lediglich Hunde mit Maulkorb, Blindenhunde und Diensthunde ausgenommen.
07.10.06
neumarktonline: Schmutzige Geschäfte
Telefon Redaktion


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ISSN 1614-2853
20. Jahrgang
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