Zahl wächst ständig

NEUMARKT. Wie sicher ist der Transport der Kleinen im Fahrrad-Anhänger ? Die Polizei hat jetzt eine umfangreiche Liste von Ratschlägen zusammengestellt.

Sie gehören mittlerweile zum Straßenbild, die von Fahrrädern gezogenen Anhänger in denen ein oder auch zwei Kinder sitzen. Mit dem Anfang der 90er Jahre sind sie auf allen Straßen und Radwegen aufgetaucht. Meist sind sie bunt und mit einer wippenden Fahne versehen.

Nachdem diese ursprünglichen "Exoten" ein fester Bestandteil im Verkehrsgeschehen geworden sind, will dem die Polizeidirektion auch Rechnung tragen. Käufern und Nutzern sollen Tipps und Hinweise zum Kauf, der Handhabung und dem Fahrverhalten an die Hand gegeben werden.

Zur Beschaffenheit von Rad und Anhänger: Auch für den Anhänger gibt es Vorgaben, die beachtenswert sind. Keine Empfehlung gibt es aus polizeilicher Sicht zur Sitzposition der jungen Fahrgäste. Beide Ausführungen haben Vor- und Nachteile.

Ist sie in Fahrtrichtung so sind Sicht- und Sprechkontakt mit dem Fahrer leichter, jedoch kann der herrschende Fahrtwind von Nachteil sein. Entgegen der Fahrtrichtung ist das Kind zwar besser vor der Witterung geschützt, es fehlt jedoch die optische und akustische Kommunikationsmöglichkeit.

Ein Fahrradgespann weist ein anderes Fahr- und Bremsverhalten auf als Fahrräder, insbesondere in Kurven und bei Gefälle. So ist bei mitgeführtem Anhänger eine gemäßigte Fahrweise ratsam. Vorteilhaft ist es, das Fahren mit Anhänger erst einmal zu üben, um zum Beispiel das Kurvenverhalten besser kennen zu lernen. Besonders verantwortlich zeigt sich der Fahrer, der zunächst mit den entsprechenden Gewichten den Anhänger belädt und an einem sicheren Ort entsprechende Fahrversuche, wie Gefahrbremsungen, Balkenüberfahrten oder das Befahren eines Slalomkurses, durchführt.

Im Hinblick auf die Beleuchtung des Hängers ist Folgendes zu beachten:
Nach vorne - bei einer Breite von mehr als 60 Zentimetern: Nach hinten - bei einer Breite von mehr als 60 Zentimetern: Bei einer Anhängerbreite bis 60 cm ist im Hinblick auf die Beleuchtung eine einfache Ausrüstung (je ein Reflektor) ausreichend.

Ist die Beleuchtung mangelhaft, so droht ein Bußgeld von wenigstens 15 Euro. Wenn alle Tipps, Hinweise und Verhaltensgrundsätze beachtet werden, sollte einem gefahrlosen, erholsamen Familienausflug nichts mehr im Wege stehen, heißt es abschließend von der Polizei.
21.06.06
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