Zahl wächst ständig
NEUMARKT. Wie sicher ist der Transport der Kleinen im Fahrrad-Anhänger ? Die Polizei hat jetzt eine umfangreiche Liste von Ratschlägen zusammengestellt.
Sie gehören mittlerweile zum Straßenbild, die von Fahrrädern gezogenen
Anhänger in denen ein oder auch zwei Kinder sitzen. Mit dem Anfang der 90er
Jahre sind sie auf allen Straßen und Radwegen
aufgetaucht. Meist sind sie bunt und mit einer wippenden Fahne versehen.
Nachdem diese ursprünglichen "Exoten" ein fester Bestandteil im
Verkehrsgeschehen geworden sind, will dem die Polizeidirektion
auch Rechnung tragen. Käufern und Nutzern sollen Tipps und Hinweise zum
Kauf, der Handhabung und dem Fahrverhalten an die Hand gegeben werden.
Zur Beschaffenheit von Rad und Anhänger:
- Das Rad soll einen stabilen Rahmen haben und mit soliden Bremsen - empfehlenswert sind Felgenbremsen mit großer Hebelzugkraft - ausgestattet sein.
- Sehr wichtig ist die Verbindung zwischen Fahrrad und Anhänger. Aus Sicherheitsgründen (Stabilität und bessere Bremswerte) muss der Anhänger möglichst tief am Fahrrad angekuppelt werden. So bekommt das Gespann nicht nur ein sicheres Fahr-, sondern auch ein besseres Bremsverhalten.
- Es gilt zu Bedenken, dass die Verzögerungswerte beim Abbremsen deutlich geringer sind als im Solobetrieb, da die Bremsen eines Fahrrades nicht für diese spezielle Kombination ausgelegt sind.
- Ein Rückspiegel sollte am Fahrrad vorhanden sein. So können die kleinen Fahrgäste problemlos während der Fahrt beobachtet werden.
- Das maximale Gesamtgewicht eines ungebremsten Anhängers sollte 40 Kilo nicht überschreiten. Bei einem gebremsten Anhänger soll das Maximalgewicht höchstens 80 Kilo betragen.
Auch für den Anhänger gibt es Vorgaben, die beachtenswert sind.
- Die Verbindungseinrichtung (Kupplung und Deichsel) muss so dimensioniert und befestigt sein, dass die Sicherheit ständig - auch bei der Bedienung der Kupplung - gewährleistet ist.
- Das Gefährt soll über einen stabilen Überrollkäfig verfügen und eine eben solche Bodengruppe haben. Hohe Kippsicherheit erreicht man durch einen möglichst niedrigen Schwerpunkt, große Räder mit harter Gummimischung und eine größtmögliche Spurweite.
- Die Breite des Anhängers darf einen Meter nicht überschreiten.
- Ein effizienter Schutz gegen den Griff in die Räder muss vorhanden sein.
- Für jedes Kind müssen Hosenträgergurte oder "Ypsilongurte" eingebaut sein. Zusätzlich wird ein Beckengurt empfohlen.
- Zum Schutz vor Regen, Staub oder Insekten sollte eine geeignete Frontabdeckung vorhanden sein.
Keine Empfehlung gibt es aus polizeilicher Sicht zur Sitzposition der jungen Fahrgäste. Beide Ausführungen haben Vor- und Nachteile.
Ist sie in Fahrtrichtung so sind Sicht- und Sprechkontakt mit dem Fahrer leichter, jedoch kann der herrschende Fahrtwind von Nachteil sein. Entgegen der Fahrtrichtung ist das Kind zwar besser vor der Witterung geschützt, es fehlt jedoch die optische und akustische Kommunikationsmöglichkeit.
Ein Fahrradgespann weist ein anderes Fahr- und Bremsverhalten auf als Fahrräder, insbesondere in Kurven und bei Gefälle. So ist bei mitgeführtem Anhänger eine gemäßigte Fahrweise ratsam. Vorteilhaft ist es, das Fahren mit Anhänger erst einmal zu üben, um zum Beispiel das Kurvenverhalten besser kennen zu lernen. Besonders verantwortlich zeigt sich der Fahrer, der zunächst mit den entsprechenden Gewichten den Anhänger belädt und an einem sicheren Ort entsprechende Fahrversuche, wie Gefahrbremsungen, Balkenüberfahrten oder das Befahren eines Slalomkurses, durchführt.
Im Hinblick auf die Beleuchtung des Hängers ist Folgendes zu beachten:
Nach vorne - bei einer Breite von mehr als 60 Zentimetern:
- Zwei weiße Reflektoren
- Bei einer Anhängerbreite von mehr als 80 cm zusätzlich eine Leuchte für weißes Licht an der linken Seite. Diese darf auch mit einer Batterie oder einem Akku betrieben werden.
Nach hinten - bei einer Breite von mehr als 60 Zentimetern:
- Eine Schlussleuchte für rotes Licht auf der linken Seite (ggf. mit Batteriebetrieb)
- Zwei rote, nicht dreieckige, Rückstrahler oder zwei rote großflächige Rückstrahler.
Bei einer Anhängerbreite bis 60 cm ist im Hinblick auf die Beleuchtung eine einfache Ausrüstung (je ein Reflektor) ausreichend.
Ist die Beleuchtung mangelhaft, so droht ein Bußgeld von wenigstens 15 Euro.
- Um die Sicherheit zu erhöhen, kann auf allen Seiten eine Konturenmarkierung aus weißem oder gelbem reflektierendem Material angebracht sein.
- Die Auffälligkeit des Gespanns kann durch einen Wimpel erhöht werden.
- Empfohlen wird selbstverständlich, dass Kinder auch im Fahrradanhänger einen Helm tragen - ebenso natürlich auch der Fahrer.
- Der Fahrer selbst muss mindestens 16 Jahre alt, seine Mitfahrer dürfen nicht älter als sieben Jahre sein.
Wenn alle Tipps, Hinweise und Verhaltensgrundsätze beachtet werden, sollte einem gefahrlosen, erholsamen Familienausflug nichts mehr im Wege stehen, heißt es abschließend von der Polizei.
21.06.06
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