Schneller ans Geld

NEUMARKT. Handwerker können durch ein "Forderungssicherungsgesetz" künftig schneller an ihr Geld kommen, berichtet MdB Alois Karl.

"Wer gute Arbeit leistet, der soll dafür auch sein Geld erhalten. Dazu soll das Forderungssicherungsgesetz beitragen, dass wir in erster Lesung im Bundestag beraten haben", erläuterte Alois Karl, Wahlkreisabgeordneter für Amberg-Sulzbach-Neumarkt.

Gerade Handwerker müßten heute immer häufiger erleben, dass sie trotz guter Arbeiten kein Geld erhalten oder ihre berechtigten Forderungen erst nach teilweise mehrjährigem Rechtsstreit befriedigt werden. Dieses Verhalten vieler Gläubiger sei nicht nur inkorrekt, sondern gefährde zunehmend auch Handwerksbetriebe in ihrer Existenz und habe bereits Tausende von Arbeitsplätzen in Deutschland vernichtet. "Das wollen wir nicht länger hinnehmen. Mit dem Gesetz wird es Handwerkern und anderen Gläubigern künftig leichter gemacht werden, an ihr Geld zu kommen", erklärte Karl. Auch Unfallopfer und weitere Personen würden von der Neuregelung profitieren.

Kernstück des Gesetzes wird die vorläufige Zahlungsanordnung sein. Dies wird es den Gerichten ermöglichen, frühzeitig einen vollstreckungsfähigen Titel zu erlassen. Voraussetzung für diese Anordnung wird sein, dass die Klage nach dem jeweiligen Sach- und Streitstand hohe Aussichten auf Erfolg hat. Damit es dabei zu keinem Missbrauch kommt, werde man auch einen Ermessensspielraum für die Gerichte in das Gesetz aufnehmen, berichtet Alois Karl weiter. So können die Gerichte zwischen dem Interesse des Klägers, schnell an sein Geld zu kommen, und dem Interesse des Beklagten, erst nach Abschluss aller offenen Rechtsfragen zu zahlen, abwägen.

"Mit diesem Gesetz wollen wir erreichen, dass künftig wieder eine bessere Zahlungsmoral herrscht", erlärte der Abgeordnete. Derzeit verbreitete Tricks, mit zahllosen Beweisanträgen und Begutachtungen ein Gerichtsverfahren möglichst lange zu strecken und die Zahlung einer berechtigten Forderung möglichst lange zu verhindern, könnten die Gerichte unbeschadet eines späteren Urteils einen Riegel vorschieben. Zugleich könne so Druck auf den Kläger verringert werden, trotz erkennbarer Berechtigung auf einen Vergleich mit Verlusten aus Liquiditätsgründen eingehen zu müssen, sagte MdB Karl. "Wichtig ist auch, dass die neue Vorschrift nicht für Vergütungsklagen unter Werkunternehmern, sondern auch für alle Geldforderungen, insbesondere Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüchen von Unfallopfern zur Anwendung gebracht werden soll."

Zudem sei ein Bündel weiterer Änderungen im Werkvertragsrecht vorgesehen:
07.04.06
neumarktonline: Schneller ans Geld
Telefon Redaktion


Telefon Redaktion


ISSN 1614-2853
20. Jahrgang
Zur Titelseite Neumarkter Zeitung
ISSN 1614-2853
20. Jahrgang
ISSN 1614-2853
15. Jahrgang