Geflügel melden !

NEUMARKT. Auch "Kleinstbestände" von Geflügehaltung müssen gemeldet werden, heißt es in einer Mitteilung des Landratsamtes.

Dem Veterinäramt werden dadurch die vorbeugenden Maßnahmen gegen den Ausbruch der Vogelgrippe erleichtert, heißt es in der Presse-Mitteilung der Behörde.

Das Landratsamt Neumarkt bat alle Bürger, die ihre Geflügelhaltung seit dem Jahr 2003 weder beim Veterinäramt noch im Mehrfachantrag 2005 angemeldet haben, dies unter der Telefon-ummer 09181/470-384 nachzuholen. Das gilt ausdrücklich auch für "Klein- und Kleinstbestände".
09.03.06
neumarktonline: Geflügel melden !
Telefon Redaktion


Telefon Redaktion


ISSN 1614-2853
20. Jahrgang
Zur Titelseite Neumarkter Zeitung
ISSN 1614-2853
20. Jahrgang
ISSN 1614-2853
15. Jahrgang