Bauboom in Neumarkt


Hans Wölfl von der Bauordnungsverwaltung nimmt einen Wohn-
bauantrag entgegen
NEUMARKT. Mit einer deutlichen Steigerung an Baugenehmigungsverfahren wartet die Bauordnungsverwaltung der Stadt Neumarkt auf. 388 Bauanträge gingen im vergangenen Jahr ein, das sind fast 50 Prozent mehr als im Jahr 2004. Damals waren es 265. neumarktonline berichtete bereits im Dezember über den unerwarteten "Bauboom".

Der Hauptgrund für den Anstieg gerade zum Jahresende hin dürfte der Wegfall der Eigenheimzulage zum Jahreswechsel gewesen sein. Zugleich führt die hohe Anzahl Anträgen gerade im Dezember dazu, dass es zu Verzögerungen bei der Bearbeitung kommt. Aber die Stadt ist sicher, dass bis zum Frühjahr alle Anträge bearbeitet sein werden.

"Damit haben wir eine regelrechte Rekordmarke erreicht", kommentierte Oberbürgermeister Thomas Thumann die Zahlen. Diese Flut an Anträgen sei eine gute Nachricht für die Bauwirtschaft. Denn diese Anträge umfassen eine gesamte Bausumme von über 41 Millionen Euro. Unter den 388 Genehmigungsverfahren befinden sich 211 Wohnungsbauten und damit deutlich mehr als im Jahr 2004, da waren es 91 gewesen. Außerdem hat das Bauamt im letzten Jahr 128 Bauvoranfragen bewältigt und 672 Bauberatungen durchgeführt.


Schon beim Bauherrntag im Sommer herrschte großes Interesse.
Fotos: Archiv
Die hohe Zahl an Bauanträgen führt derzeit jedoch aber auch zu Verzögerungen bei der Bearbeitung im Bauamt. Alleine im Dezember sind 122 Anträge eingegangen. "Wenn man bedenkt, dass damit im Dezember so viele Anträge eingegangen sind wie sonst in einem halben Jahr, dann wird es verständlich, dass unsere Mitarbeiter nicht alle Anträge gleichzeitig und sofort bearbeiten können", sagte Thumann. Man habe deshalb eine Bearbeitung nach Dringlichkeit und nach Eingangsdatum vorgesehen. Der Oberbürgermeister: "Aber ich bin zuversichtlich, dass bis zum Frühjahr alle Anträge bearbeitet sein werden."

Die Stadt bat daher die Antragsteller um Geduld. Das Bauamt wird bei der Bearbeitung auf die jeweiligen Fristen und das Eingangsdatum achten. Zunächst werden die so genannten "Freistellungsverfahren" bearbeitet. Dies sind diejenigen Anträge, die für ein Bauvorhaben in einem Bebauungsplangebiet gestellt werden.

Wenn die Planungen den im Bebauungsplan enthaltenen Vorgaben entsprechen, muss kein Baugenehmigungsverfahren mit abschließendem Bescheid mehr durchgeführt werden. Der Antragsteller erhält dann nur eine Mitteilung.

Für die Mitarbeiter ist der Aufwand bei diesen "Freistellungsverfahren" jedoch der gleiche wie bei anderen Bauanträgen, da sie den Bauplan mit den Vorgaben des Bebauungsplanes vergleichen müssen. Die besondere Belastung für die Mitarbeiter entsteht bei den Freistellungsverfahren durch den Gesetzgeber. Der hat für die Bearbeitung einen Zeitraum von einem Monat vorgesehen, egal, ob der Baubeginn demnächst oder erst in einigen Monaten vorgesehen ist.

Daher werden im Bauamt der Stadt derzeit die im Dezember eingegangenen "Freisteller" als erstes bearbeitet. Anschließend werden die restlichen Anträge nach ihrem Eingangsdatum behandelt. Eine Aufteilung dieser Anträge nach denen, bei denen die Antragsteller noch im ersten Halbjahr beginnen wollen und solchen, die jetzt zwar Antrag gestellt haben, um noch die Eigenheimzulage zu erhalten, aber erst später beginnen wollen, habe sich nicht bewährt.

Bei den im Dezember eingegangenen 122 Anträgen haben lediglich zehn Antragsteller angegeben, dass sie erst im zweiten Halbjahr 2005 oder später beginnen wollen. Daher wird nun die Bearbeitung dieser Anträge nach Eingangsdatum erfolgen.
24.01.06
neumarktonline: Bauboom in Neumarkt
Telefon Redaktion


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