Weniger Ausländer

NEUMARKT. Die sowieso sehr niedrige Zahl von Ausländern im Landkreis ist im letzten Jahr noch weiter zurückgegangen.

Der Ausländer-Anteil der Bevölkerung im Landkreis liegt weiterhin bei unter vier Prozent und damit deutlich niedriger als im Bundes- oder Landesdurchschnitt (jeweils über 9 Prozent).

Besonders drastisch war der Rückgang im letzten Jahr bei amerikanischen Staatsbürgern - und das hat nicht direkt mit dem Truppenübungsplatz Hohenfels und den dort stationierten Soldaten zu tun. Wie es in einer Statistik der Ausländerbörde im Landratsamt heißt, sind ausländische Angehörige und Beschäftigte der amerikanischen Streitkräfte und deren im Landkreis wohnenden Familienangehörige in der Statistik nicht erfaßt: sie sind weder aufenthaltsgenehmigungs- noch meldepflichtig und beinflussen die Zahlen damit in keiner Richtung.

Die Zahl der im Landkreis Neumarkt lebenden Türken - traditionell die stärkste Ausländergruppe - ist relativ stark gestiegen und hat erstmals die 1000er-Grenze übersprungen. Doch dieser Anstieg ist ein reiner "Papiertiger": Viele bereits eingebürgerte Bürger türkischer Herkunft haben nach einer bayernweiten Fragebogenaktion ihren deutschen Paß verloren und werden jetzt wieder als türkische Staatsangehörige geführt.

Mit dem zum Jahresbeginn 2005 in Kraft getretenen Zuwanderungsgesetz wurde das deutsche Ausländerrecht grundlegend reformiert. Das bisherige Ausländergesetz wurde durch das Aufenthaltsgesetz ersetzt. Die bisher in verschiedenen Verordnungen enthaltenen Regelungen zu Einreise- und Passbestimmungen, zu Vordrucken, zu Datenerfassung und Datenübermittlung sowie hinsichtlich der Gebühren wurden jetzt in der Aufenthaltsverordnung zusammengefasst. Dazu wurden die Integrationsverordnung zu Integrationskursen sowie die Beschäftigungsverordnung und die Beschäftigungsverfahrensverordnung mit Regelungen zu Zulässigkeit und Verfahren der Arbeitsaufnahme erlassen.

Die Zahl der im Landkreis lebenden Ausländer ist im Jahr 2005 nochmals gesunken. Dieser Rückgang der Ausländerzahl im Landkreis zum Jahresende erklärt sich zum einen dadurch, dass mittlerweile immer mehr Kinder ausländischer Eltern bereits mit Geburt die deutsche Staatsangehörigkeit erhalten, zum anderen aber auch durch die mit Beginn des Winters erfolgte Beendigung von Werkvertragsarbeitsverhältnissen in der Baubranche und der damit verbundenen Rückkehr der Betroffenen, heißt es aus dem Landratsamt.

Der Ausländeranteil im Landkreis liegt trotz der unmittelbaren Nähe zum Ballungsraum Nürnberg/Fürth weiter bei nur rund 3,9 Prozent.

Zum Stichtag 31.12.2005 waren bei der Ausländerbehörde 4.870 ausländische Staatsangehörige aus 101 Staaten (Vorjahr: 107) registriert. 4 (Vorjahr: 7) Personen sind staatenlos, bei 11 (Vorjahr: 16) Personen ist die Staatsangehörigkeit ungeklärt.

Stichtag 31.12.
2000
31.12.
2001
31.12.
2002
31.12.
2003
31.12.
2004
31.12.
2005
Ausländer
im Landkreis
4.748 4.799 4.875 5.015 4.936 4.870
davon: männlich     
weiblich      
2.721
2.027
2.716
2.083
2.722
2.153
2.802
2.213
2.723
2.213
2.626
2.244


Bei den Hauptherkunftsländern der Ausländer im Landkreis hat sich die Reihenfolge nicht geändert:

Staat Stichtag
31.12.2005
Stichtag
31.12.2004
Stichtag
31.12.2003
1. Türkei 1035 984 989
2. Serbien und Montenegro 703 696 719
3. Polen 413 416 336
4. Italien 275 282 310
5. Österreich 227 225 213
6. Kroatien 201 189 197
7. Bosnien und Herzegowina 177 174 177
8. Griechenland 156 164 152
9. USA 147 237 248
10. Rumänien 135 104 95
11. Vietnam 125 142 158
12. Russische Föderation 107 107 102


Der starke Zuwachs türkischer Staatsangehöriger ist darauf zurückzuführen, dass im Rahmen einer bayernweiten Fragebogenaktion bei einer Vielzahl von bereits eingebürgerten Personen der Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit durch Wiederannahme der türkischen Staatsangehörigkeit nach dem 31.12.1999 festgestellt wurde.

Die Zahl der Aufenthaltstitel wurde von bisher fünf auf nunmehr zwei, und zwar (befristete) Aufenthaltserlaubnis und (unbefristete) Niederlassungserlaubnis reduziert. Die Aufenthaltsgewährung und -verlängerung orientiert sich nun am Aufenthaltszweck und nicht mehr wie bisher am Aufenthaltstitel. Bisherige Aufenthaltstitel gelten jedoch bis zum Ablauf ihrer Gültigkeit oder bis zum Passablauf als jeweiliger Aufenthaltstitel nach neuem Recht weiter. Eine vorherige Umschreibung ist nicht erforderlich.

Unionsbürger benötigen seit 01.01.2005 keinen Aufenthaltstitel mehr; sie sind freizügigkeitsberechtigt und erhalten nach Aufenthaltsanzeige nun lediglich eine Bescheinigung darüber ausgestellt.

Im Jahr 2005 wurden insgesamt 1.184 Aufenthaltsgenehmigungen und Duldungen (2004: 1.728, 2003: 1.750) ausgestellt oder verlängert. Der deutliche Rückgang beruht zum einen darauf, daß immer mehr Ausländer einen unbefristeten Aufenthaltstitel besitzen und zum anderen, dass die Angehörigen der Mitgliedstaaten der EU keinen Aufenthaltstitel mehr benötigen, sondern lediglich eine Bescheinigung erhalten. An insgesamt 440 Unionsbürger wurden 2005 solche Freizügigkeitsbescheinigungen ausgestellt. Darüber hinaus mussten 309 (2004: 342, 2003: 323) Überträge von Aufenthaltsgenehmigungen in neue Reisepässe und 22 kostenfreie Neuausstellungen von Aufenthaltstiteln wegen Auflagenänderungen vorgenommen werden.
14.01.06
neumarktonline: Weniger Ausländer
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