Jugendlicher zockte
NEUMARKT. Die Polizei holte am Freitag-Abend einen 16jährigen Jugendlichen aus einer erst kürzlich eröffneten Spielhalle.
Bei der Polizei-Kontrolle wurde am Freitag gegen 22.30 Uhr in Parsberg festgestellt, dass sich in der Spielhalle unberechtigt ein 16jähriger Bursche aufhielt und "seinem Spieltrieb nachkam", wie es die Polizisten formulierten.
Der Zutritt zu einer solchen Örtlichkeit ist nach dem Jugendschutzgesetz erst ab 18 Jahren gestattet. Während der Jugendliche noch mit einem Platzverweis davonkam, wurde gegen die "Aufsichtsperson" Anzeige wegen eines Verstoßes gegen die Jugendschutzbestimmungen erstattet.
26.11.05
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