"Büchergeld kippen"

NEUMARKT. Josef Neumeyer aus Berching und 20 weitere Bürger aus ganz Bayern gehen mit einer von der ödp unterstützten Popularklage gegen das „familienfeindliche Büchergeld“ vor.

„Die neue Gebühr ist viel höher als die Bücherkosten und deshalb verfassungswidrig“, erklärt der Kläger. Weil der politische Protest bisher noch kein Umdenken in der CSU-Landtagsfraktion ausgelöst habe, unterstütze man jetzt den rechtlichen Weg, so ödp-Kreisvorsitzender Neumeyer.

Das Büchergeld sei in manchen Schulen bis zu fünf mal so hoch wie die tatsächlichen Bücherkosten. In den Abschlussklassen und im Restbestand des G9 werden teilweise überhaupt keine neuen Bücher gekauft und trotzdem Büchergeld kassiert. Deshalb sei das Büchergeld ein verfassungswidriger Verstoß gegen das gebührenrechtliche Prinzip der Kostendeckung, heißt es in dem von der ödp für die Kläger in Auftrag gegebenen Antrag an das Verfassungsgericht.

Eine Gebührenregelung müsse erforderlich und verhältnismäßig sein. Nichtsteuerliche Gebühren, die den Kostenaufwand bei weitem überschreiten, würden nach Ansicht der Kläger außerdem unzulässigerweise in den steuerlichen Kompetenzbereich des Bundes eingreifen.

„Schule und Bildung muss steuerfinanziert sein, nicht privat. Die Landtagsmehrheit hat mit dem Büchergeld die Weichen falsch gestellt. Die Ausbildung der Kinder ist die wichtigste Investition des Staates in die Zukunft und darf nicht zur weiteren Benachteiligung von Familien mit Kindern führen“, begründet der ödp-Kreisvorsitzende die Aktion.

Das neue Büchergeld passt nach Ansicht der ödp auch nicht mit den steuer- und nachweisfreien Aufwandspauschalen der Politiker zusammen. Neumeyer: „Ich bin vor allem empört, dass sich die Landtagsabgeordneten weiterhin ihre eigenen Arbeitsmittel mit 2.800 Euro monatlicher Aufwandspauschale aus der Staatskasse bezahlen lassen, aber die Lernmittelkosten für Schulkinder als nicht mehr tragbare Staatsausgaben eingespart werden sollen."
25.11.05
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