"Vorschriften für Bauherren aufheben"
NEUMARKT. Nach Meinung der FLitZ-Stadträte sollten Bauherren in Neumarkt viel mehr gestalterische Freiheit erhalten: Die Vorschriften und Satzungen der Bebauungspläne für allgemeine Wohngebiete müßten komplett aufgehoben werden, heißt es in einem Antrag für die nächste Stadtratssitzung. Damit will man die "erschreckende Uniformität der in den letzten Jahren entstandenen Wohnbaugebiete" bekämpfen.
Der Antrag im Wortlaut:
Antrag Nr. 66
der Freien Liste Zukunft
zur nächsten Sitzung des Stadtrates bzw. Bausenats der Großen Kreisstadt Neumarkt i.d.OPf.
Aufhebung der Vorschriften für allgemeine Wohngebiete
Die Stadträte der Freien Liste Zukunft beantragen:
Der Stadtrat möge beschließen:
Die Vorschriften/Satzungen der Bebauungspläne für allgemeine Wohngebiete gemäß Baunutzungsverordnung werden aufgehoben. Lediglich die Baulinien bezogen auf dem Straßenverlauf, sowie die Verpflichtung des Bauherren zu einer ordentlichen Begrünung sind beizubehalten.
Begründung
Die Uniformität der in den letzten Jahren entstandenen Wohnbaugebiete ist erschreckend. Es ist keinerlei Vielfalt bezüglich der Gestaltung der Baukörper, der Dächer und der Freianlagen festzustellen. Bedingt durch die Vorgaben der Verwaltung ist oftmals keine echte Vielfalt bezüglich der Gestaltung der Baukörper, der Dächer und der Freianlagen möglich gewesen. Neuartige Bauformen, ökologisches Bauen, können und konnten nicht umgesetzt werden, da die Vorschriften i. d. R. zu eng sind und auch strikt ausgelegt angewandt werden.
Ein typisches, unverwechselbares Ortsbild welches durch ein natürliches Wachstum und Gestalten entsteht, ist nicht mehr vorhanden und konnte unter diesen Vorgaben auch nicht entstehen.
Betrachtet man die Vorgehensweise des Stadtbaumeisters, der für die Genehmigung sowohl städtebaulich als auch gestalterisch untragbarer Gebäude plädiert (Norma, Ambergerstraße) gleichzeitig aber den normalen Bauherrn die Umsetzung des Bebauungsplanes 1:1 abfordert, kann nicht von einer Gleichbehandlung gesprochen werden. Noch dazu ist es so, dass durch öffentliche Bauten (z.B. Fischermuseum, Notausgang Stadtbibliothek) durch die Verantwortlichen in der Stadt das Bauplanungsrecht in erschreckender Weise willkürlich missachtet wurde. Eine Vorbildwirkung für die privaten Bauherren ist also keinesfalls gegeben.
Im Rahmen des Abbaus von gängelnden Vorschriften sollte auch beachtet werden, dass die Lockerung der Bauvorschriften zu einen wesentlichen Teil zu Kosteneinsparungen für den privaten Bauherren führen werden, da dieser bestrebt ist, möglichst effektiv zu bauen.
Dass die Satzungen nicht zu einer Verbesserung der gestalterischen Qualität geführt haben ist offensichtlich, hier ist allerdings die Verantwortlichkeit bei der Genehmigungsbehörde zu suchen.
Es ist unseres Erachtens vollkommen ausreichend, wenn die Bestimmungen der bayerischen Bauordnung, der Baunutzungsverordnung und des Nachbarrechts angewendet werden.
Ein Beispiel soll dies erläutern: Sieht der Bebauungsplan eine Kniestockhöhe von 50 cm Höhe vor, sind die Dachgeschosse nur ab eine bestimmten Gebäudetiefe sinnvoll nutzbar. leichzeitig entsteht viel nicht nutzbarer Leerraum im Dach. Kann der Bauherr die Höhe des Kniestocks selbst bestimmen, wird er bestrebt sein, bei möglicht kleiner Grundfläche des Hauses eine optimale Nutzbarkeit des Dachgeschosses zu erreichen. Dies spart Baukosten und reduziert die Flächenversiegelung. Grenzen hat dies dort, wo die gesetzlich vorgeschriebenen Abstandsflächen nicht mehr nachgewiesen werden können.
Die Lockerung bzw. Aufhebung der Vorschriften der Bebauungspläne führt zu mehr Eigenverantwortung des Bürgers, zum Abbau von unnützen Bürokratien und nicht zuletzt zu Kosteneinsparungen. Damit werden auch Arbeitsplätze gerade in der Bauwirtschaft des geschaffen und gesichert.
Mit freundlichen Grüßen
i.A.
Hans Walter Kopp
21.11.05
neumarktonline: "Vorschriften für Bauherren aufheben"