Hohe Haftstrafe

NEUMARKT/BERCHING. Zu sechs Jahren und sechs Monaten Freiheitsentzug verurteilte das Landgericht Nürnberg-Fürth den 50jährigen Messerstecher Ernst M. aus Berching-Pollanten wegen vorsätzlicher und gefährlicher Körperverletzung (wir berichteten bereits am Mittwoch kurz). Die Staatsanwaltschaft hatte wegen versuchten Totschlags acht Jahre und sechs Monate gefordert; die Verteidigung Freispruch oder im Falle einer Verurteilung nicht mehr als drei Jahre Haft und die Anordnung einer Entziehungskur.


Messerstecher Ernst M. aus Pollanten:
Sechs Jahre und sechs Monate Haft für
einen notorischen Rechtsbrecher.
Bis zuletzt versuchten Angeklagter und Verteidigung, die Bluttat herunterzuspielen. Verteidigerin Madeleine Adler stellte (erfolglos) einen Befangenheitsantrag gegen den Vorsitzenden Richter Peter Wörner, Ernst M. wollte sich wegen Trunkenheits an nichts mehr erinnern.

Und selbst vor Beschuldigungen gegen sein Opfer, dem Ex-Schwager, schreckte der Angeklagte nicht zurück: Er hätte sich die Stiche selbst zugefügt und außerdem wegen sexuellen Missbrauchs an seinen Kindern strafbar gemacht.

Bei der Strafzumessung fielen die siebzehn Straftaten des ehemaligen Betriebsschlossers negativ ins Gewicht. So hat er ein Kleinkind mit heißem Wasser verbrüht, Frauen mißhandelt und ein Geschäft überfallen. Daher müsse der Angeklagte das neuerliche Urteil auch als "letzte Warnung" verstehen. Selbst die kleinste Straftat nach Verbüßung der Freiheitsstrafe würde eine Sicherungsverwahrung nach sich führen, warnte der Vorsitzende; denn die "Gesellschaft muß vor notorischen Rechtsbrechern geschützt werden".
03.11.05
neumarktonline: Hohe Haftstrafe
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