Die Grenzen beachten...
NEUMARKT. Brauchtum ist in Ordnung, Sachbeschädigung oder Gefährdung von Menschen ist strafbar - darauf wies sie Polizei zur „Freinacht“ hin.
In der Nacht auf den 1. Mai ist in vielen Orten wieder mit Streichen und Aktionen rund um die sogenannte Freinacht oder Hexennacht - im Norden Deutschlands auch Walpurgisnacht - zu rechnen. Bei ausgehängten Gartentürln und blockierten Wegen wird nicht gleich das Sondereinsatzkommando der Polizei ausrücken - aber die Polizei warnte im Vorfeld schon, es nicht zu übertreiben. Scherz und Brauchtum enden dort, wo Eigentum beschädigt, Menschen gefährdet oder die öffentliche Ordnung gestört werden, hieß es.
Besonders problematisch ist es vor allem, wenn durch die vermeintliche „Gaudi“ Verkehrsteilnehmer oder Passanten gefährdet werden können. Auch das Entzünden von Gegenständen oder das bewusste Verursachen von Sachschäden ist kein harmloser Streich, sondern wird polizeilich verfolgt.
Die Polizei bittet deshalb alle Bürger, die Freinacht mit Rücksicht und Vernunft zu begehen. Wer unterwegs ist, sollte auf übermäßigen Alkoholkonsum verzichten, keine fremden Grundstücke betreten und keine Gegenstände so platzieren, dass sie zur Gefahr werden. Eltern werden gebeten, insbesondere Jugendliche auf die Grenzen zulässiger „Scherze“ hinzuweisen.
30.04.26
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