Erstattung für Schulweg
NEUMARKT. Für Schüler ab der 11. Klasse ist eine Erstattung der Schulwegkosten möglich - wenn bestimmte finanzielle Grenzen überschritten werden.
Diese sogenannte Familienbelastungsgrenze liegt aktuell bei 320 Euro pro Schüler oder 490 Euro pro Familie und Schuljahr. Eltern, die für den Schulweg ihrer Kinder – bei einer einfachen Entfernung von mehr als drei Kilometern – Fahrkarten selbst erworben haben, können unter bestimmten Voraussetzungen eine Rückerstattung beantragen.
Wird zum Beispiel ein 365-Euro-Ticket genutzt, liegt die Eigenbeteiligung unter der Belastungsgrenze – es können also mindestens 45 Euro erstattet werden.
Der Antrag auf Kostenerstattung für das Schuljahr 2024/2025 muss spätestens bis zum 31. Oktober beim Landratsamt eingegangen sein. Nähere Informationen gibt es unter Telefon 09181 470-1214 oder per
Email.
31.08.25
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