Anhörungsverfahren beginnt


Mit einer Lichtinstallation wurde bereits vor Jahren rund um den Sulzbürg gegen die geplante „Juraleitung P-53“ protestiert
Foto: Archiv/Greiner
NEUMARKT. Für den Neubau der umstrittenen und auch durch den Landkreis Neumarkt führenden „Juraleitung“ beginnt jetzt das Anhörungsverfahren.

Proteste dagegen gab es schon vor Jahren - jetzt können schon bald gegen die öffentlich ausliegenden Unterlagen bei den Gemeinden oder der Regierung offiziell Einwendungen erhoben werden.

Die Übertragungsnetzbetreiberin „Tennet“ mit Sitz in Bayreuth plant, ihre von Raitersaich (Mitelfranken) über Ludersheim, Sittling nach Altheim (Niederbayern) verlaufende und etwa 170 Kilometer lange Höchstspannungsleitung nach den Vorgaben des Bundesbedarfsplangesetzes zu einer „leistungsstärkeren Leitung“ auszubauen. „Tennet“ hat den Antrag auf Feststellung des Plans für den überwiegend in der Oberpfalz verlaufenden Teil der Leitung bei der Regierung der Oberpfalz eingereicht. Nun wird das Anhörungsverfahren mit der öffentliche Auslegung der Unterlagen – eingeleitet.

Gegenwärtig besteht zwischen den Umspannwerken Ludersheim bei Altdorf und Sittling bei Neustadt an der Donau eine zweisystemige 220 kV-Leitung. Der Ersatzneubau soll künftig für 380 kV ausgelegt sein. Die dafür notwendigen Leiterseile können von der bestehenden Leitung nicht mehr getragen werden.

Der Abschnitt B-Nord des geplanten Ersatzneubaues führt von der Regierungsbezirksgrenze Niederbayern/Oberpfalz bis kurz nach der Regierungsbezirksgrenze Oberpfalz/Mittelfranken. Der Abschnitt durchquert die Landkreise Neumarkt und Eichstätt und tangiert den Landkreis Nürnberger Land mit dem letzten Mast.


Die Leitung wird überwiegend als Freileitung errichtet - nur bei Mühlhausen kommt ein Stück unter die Erde. Der geplante Ersatzneubau der Freileitung besteht aus 114 Masten und ist etwa 42 Kilometer lang. Im Raum Mühlhausen ist wegen der Nähe zu bestehenden Wohngebieten ein etwa 2,7 Kilometer langer Erdkabelabschnitt geplant.

Ab 4.September bis 6.Oktober sind die Planunterlagen auf einer Internetseite der Regierung der Oberpfalz und parallel bei den betroffenen Gemeinden zu sehen - das sind im Landkreis Neumarkt Berching, Dietfurt, Mühlhausen, Berngau, Sengenthal, Postbauer-Heng und Stadt Neumarkt.

Jeder, dessen Belange durch die Änderungen berührt werden, kann bis einschließlich 20.Oktober Einwendungen gegen den Plan erheben.
28.08.25
neumarktonline: Anhörungsverfahren beginnt
Telefon Redaktion


Telefon Redaktion


ISSN 1614-2853
20. Jahrgang
Zur Titelseite Neumarkter Zeitung
ISSN 1614-2853
20. Jahrgang
ISSN 1614-2853
15. Jahrgang