Revision beantragt
NEUMARKT. Alle drei Angeklagten im Mordprozeß um den Tod eines Mannes, der auf die Gleise gelegt wurde, haben Rechtsmittel eingelegt.
Wie
vielfach berichtet wurden ein 32jähriger Litauer zu einer lebenslangen Haftstrafe wegen Mordes verurteilt. Seine beiden 25 und 22 Jahre alten Landsleute wurden zu Freiheitsstrafen von 13 und neun Jahren verurteilt.
Die Anwälte der drei Männer haben nun Revision beantragt. Das Urteil ist also bis zu einer weiteren Entscheidung nicht rechtskräftig.
Die drei Männer waren verurteilt worden, weil sie einen 48jährigen Mann mit lettischer Staatsangehörigkeit nach einen Streit zusammengeschlagen und dann bewußtlos auf die Bahngleise in der Nähe des Neuamrkter Bahnhofs gelegt haben sollen. Kurze Zeit später wurde der Lette von einem Zug überrollt und getötet.
Der Richter sprach bei der Urteilsverkündung von einem „abscheulichen Mord“.
27.03.25
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