Gehölzpflege in Neumarkt

NEUMARKT. Die Neumarkter Stadtgärtnerei führt in den nächsten Wochen und Monaten vermehrt Gehölzpflegearbeiten im gesamten Stadtgebiet durch.

Das betrifft Einzelbäume und auch Heckenstrukturen.


Da im Zeitraum vom 1. März bis 30. September wegen der Regelung durch das Bundesnaturschutzgesetz ein Fäll- und Schnittverbot für Bäume, Hecken, lebende Zäune, Gebüsche und andere Gehölze besteht, erfolgen die erforderlichen Schneidearbeiten deswegen jetzt in den Herbst- und Wintermonaten.

Durch die Arbeiten kann es zu kurzzeitig auftretenden Verkehrsbehinderungen kommen.
08.10.24
neumarktonline: Gehölzpflege in Neumarkt
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