Ausgangsbeschränkung erlassen

NEUMARKT. Ab Mitternacht wird auch im Landkreis eine Ausgangsbeschränkung gelten. neumarktonline-Leser können sich den Wortlaut herunterladen.

Das Verlassen der eigenen Wohnung ist ab Freitag um Mitternacht nur „bei Vorliegen triftiger Gründe“ erlaubt.

Ministerpräsident Söder hat am Freitag-Mittag die bayernweiten Ausgangsbeschränkungen bekanntgegeben.

Demnach sei es weiter erlaubt, zur Arbeit zu gehen, wenn dies nicht von zu Hause aus gemacht werden kann.

Die Lebensmittelversorgung bleibt erhalten und Banken bleiben geöffnet.

Restaurants und Gaststätten sollen schließen, für die kommenden 14 Tage wird es nur noch "to go, Drive-in und Lieferungen" geben.


Friseure und Baumärkte dürfen zum Beispiel nicht mehr öffnen

Nur im Palliativfall ist der Besuch in Pflegeheimen und Krankenhäusern erlaubt

neumarktonline-Leser können sich den Wortlaut der Ausgangsbeschränkung hier herunterladen.
20.03.20
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Telefon Redaktion


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