"Nachteile für Verbraucher"

Zum Bericht "Schneller ans Geld" vom 7.4.06

Sehr geehrter Herr Abgeordneter Karl,

der Internet-Zeitung "neumarktonline" entnehme ich Ihre Ausführungen zu einem geplanten Forderungssicherungsgesetz.
Erlauben Sie mir einige Anmerkungen hierzu.

Begrüßenswert ist es, dass Sie sich um die Beschleunigung der Zahlungen an Handwerker und, so hoffe ich, auch an Dienstleister kümmern. Dafür danke ich Ihnen.

In Ergänzung Ihrer Überlegungen, die zumindest im Ansatz sinnvoll erscheinen, möchte ich jedoch noch einen weiteren Aspekt beleuchten, der meiner Meinung nach noch viel zu wenig berücksichtigt wird: Viele Aufträge werden heute erteilt, obwohl die Auftraggeber nicht die entsprechenden Mittel besitzen, um den Auftrag danach bezahlen zu können.

Ich schlage deshalb vor, dass bei Erteilung eines Auftrages, der Nachweis des entsprechenden Kapitals in mindestens der Höhe der Auftragssumme bei einer treuhänderisch tätigen Stelle hinterlegt werden muss. Dass sich eine Bürgschaft "auf erste Anforderung" als unwirksam erwiesen hat, ist Ihnen sicher auch bekannt. Diese treuhänderischen Aufgaben können entsprechend zertifizierte Banken, Behörden etc. übernehmen. Mir ist klar, dass dies erhöhten Verwaltungsaufwand und auch erhöhte Kosten bedeutet, allerdings ist so sichergestellt, dass dem bewussten und vorsätzlichen Betrug, der auch vor Gericht nur schwer nachzuweisen ist, ein Riegel vorgeschoben wird.

Die Auszahlung dieses Betrages kann im Streit- oder Mangelfall entsprechend der verbindlich vorgeschrieben Einschaltung eines öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen erfolgen, dessen Urteil sich die Parteien zu unterwerfen haben. Auch dies verursacht Kosten, die aber in keinem Verhältnis zu den Kosten stehen, die durch ein langwieriges Gerichtsverfahren entstehen.

Vielleicht ist es Ihnen möglich, diesen Vorschlag in die Debatte einzubringen und auch mit Nachdruck zu vertreten.

Unverständlich erscheint mir in diesem Zusammenhang die Absicht, die VOB/B aufzuheben. Ist dies doch die einzige praktikable Grundlage, sofern sie vereinbart ist, die Zahlungsmodalitäten, Abnahme und Massenermittlung und vieles mehr verbindlich regelt. Die Rechte und Pflichten der Vertragsparteien werden so klar definiert. Würde die VOB/B aufgehoben, würde das, drastisch gesagt, chaotische Verhältnisse bei der Abwicklung von Bauleistungen bedeuten, da jeweils gesonderte Vertragsbedingungen vereinbart werden müssten, die auch hier zu Ungunsten des Verbrauchers formuliert sein können.

Ich rate deshalb dringend davon ab, diese bewährte Vorschrift aufzuheben, da dadurch nur Rechtsunsicherheit geschaffen wird. Ich denke hier nur an den Fall des § 4 3 "Bedenken" welcher ein regelmäßiger Streitfall ist. Wie kann so ein komplexer Sachverhalt individuell geregelt werden? Das ist in der Praxis nicht durchführbar.

Die Abschaffung der Privilegierung der VOB/B ist verbunden mit erheblichen Nachteilen für den Verbraucher und sollte deshalb gründlich überdacht werden.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr
07.04.06
Dipl.-Ing. Hans Walter Kopp
Neumarkt
neumarktonline: "Nachteile für Verbraucher"
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