Weiterhin Maskenpflicht
Das Maskengebot - hier an der Neumarkter Martkstraße - gilt weiterhin
NEUMARKT. An der Neumarkter Marktstraße und in verschiedenen Gebieten in Freystadt und Parsberg gilt weiterhin die Maskenpflicht auch im Freien.
Das geht aus einer „Amtlichen Bekanntmachung“ des Landratsamtes vom Mittwoch hervor, in der die „zentralen Begegnungsflächen in Innenstädten“ genannt wurden, auf denen eine Maskenpflicht gilt
Das sind:
- in der Stadt Freystadt:
- In der Großen Kreisstadt Neumarkt:
- Marktstraße: Untere Marktstraße ausgehend vom Unteren Tor, einschließlich Rathausplatz, und Obere Marktstraße bis zur Einmündung in die Badstraße
- Bahnhofstraße; ausgehend von der Kreuzung mit der Ringstraße/ Badstraße bis zum Bahnhof (einschließlich Bahnhofsvorplatz)
- Klostergasse; ausgehend vom Rathausplatz bis zum Klostertor
- In der Stadt Parsberg:
- Dr.-Boecale-Straße/ Marktstraße (von der Einmündung Lindlbergstraße/ Hohenfelser Straße bis zur Kreuzung Lupburger Straße/ Alte Seer Straße)
- Dr.-Schrettenbrunner-Straße ab der Kreuzung mit der Marktstraße bis zur Einmündung der Zufahrt zum Rewe-Markt Dr.-Schrettenbrunner-Straße 7
- Zum Mallersdorfer Grund (zwischen Hohenfelser Straße und Dr. Boecale-Straße)
Die Maskenpflicht gilt weiterhin für Fußgänger, insbesondere auf dem Gehweg und beim Queren von Fahrbahnen, aber auch bei Benutzung eines Fahrrades, nicht jedoch im Inneren von Kraftfahrzeugen.
16.12.20
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