Ampel steht auf „gelb“


Im Landratsamt ist längst wieder die „Führungsgruppe Katastrophenfall“ zusammengetreten, die sich im Juli eigentlich bereits aufgelöst hatte
Foto: Archiv/Gottschalk
NEUMARKT. Die Corona-Ampel steht auf „gelb“: ab Mittwoch gelten im Landkreis Neumarkt eine ganze Reihe verschärfter Corona-Maßnahmen.

Dazu zählen frühere Sperrstunden und eine erweiterte Maskenpflicht sowie ein Alkoholverbot an zahlreichen Orten. Am Dienstag stieg die Inzidenz-Zahl im Landkreis weiter leicht an.

Maskenpflicht herrscht ab Mittwoch zum Beispiel in Neumarkt auf der Marktstraße, der Bahnhofsstraße und der Klostergasse sowie auf stark frequentierten öffentlichen Plätzen in den Innenstädten von Freystadt und Parsberg.


Unterdessen steigt die wichtige „Inzidenz-Zahl“ im Landkreis Neumarkt weiter - wenn auch nur leicht. Am Dienstag wurden acht Neuinfektionen bestätigt - jeweils vier verteilt auf Montag und Dienstag. Nachdem die Werte für die „Gelbe Ampel“ am Montag bereits deutlich überschritten wurden, kletterten sie am Dienstag von knapp über 40 auf 41,6.

Aktuell sind damit 68 mit dem Coronavirus infizierte Personen bestätigt, teilte das Landratsamt mit. Davon wird im Klinikum Neumarkt derzeit ein Mensch stationär - aber nicht intensivmedizinisch - behandelt.

Die Gesamtzahl der jemals im Landkreis bestätigten Fälle - also inklusiv der 591 genesenen, aber auch der 20 verstorbenen Menschen - stieg auf 679.

Die neuen Einschränkungen

Rote Ampel für Bayern

NEUMARKT. Der Freistaat Bayern hat am Dienstag insgesamt die Grenze für die „Rote Corona-Ampel“ übersprungen.

Das Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit meldete am Dienstag-Nachmittag für Bayern 51,72 Infizierte je 100.000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen.

Die Oberpfalz liegt dabei mit einem Inzidenz-Wert von 38 knapp über dem Schwellenwert für die „gelbe Ampel“.

Einzig Oberfranken hat die „gelbe Ampel“ mit einer Inzidenz von 24 noch nicht gerissen.

Für Oberbayern wurde ein Inzidenz-Wert von 64 gemeldet, für Schwaben 59,8, Niederbayern 56, Unterfranken 45 und Mittelfranken 37,5.
Mit der Einführung der „Corona-Ampel“, die jetzt im Landkreis Neumarkt auf gelb steht, hat die Bayerische Staatsregierung eine Reihe von zusätzlichen Regelungen erlassen, die nun automatisch in Kraft treten und mindestens sieben Tage gelten. Dem Landratsamt und dem Gesundheitsamt sei absolut bewusst, dass diese Regeln den Menschen viel Disziplin und Verzicht abverlangen werden, heißt es am Dienstag in einer Stellungnahme der beiden Behörden. Aber es gelte jetzt, „Vernunft zu zeigen, Verantwortung wahrzunehmen und Schlimmeres abzuwenden“.


Sollte der Inzidenzwert über 50 steigen und damit die Corona-Ampel auf „rot“ umspringen, treten weitere von der Staatsregierung beschlossene Maßnahmen in Kraft. Umgekehrt könne jeder Einzelne aber auch dazu beitragen, dass die Zahlen wieder sinken und die schärferen Regeln wieder außer Kraft treten. „Das können wir jedoch nur gemeinsam erreichen“, hieß es.

Zusätzlich zu den Maßnahmen der Bayerischen Staatsregierung bat das Landratsamt dringend darum, Schulkinder dazu anzuhalten, auch auf den Plätzen vor den Schulgebäuden und auf den Schulwegen eine Maske zu tragen, wenn der Mindestabstand zwischen den Kindern von 1,5 Meter nicht eingehalten werden kann.

Jeder Schritt zur Eindämmung der Verbreitung des Virus SARS-CoV-2 diene auch dem gesundheitlichen Schutz der Schwächeren in der Gesellschaft, hieß es vom Landratsamt. Außerdem soll damit ein Beitrag geleistet werden, die Funktionsfähigkeit der Schulen möglichst aufrecht zu erhalten, indem die Gefahr der Ansteckung von Kindern untereinander verringert wird. Die Befolgung dieser Empfehlung liege also auch im Interesse der Eltern und Schüler.

Die neuen Regeln gelten ab dem Tag nach der ersten Nennung des Landkreises auf der Liste des Gesundheitsministeriums, auf der der Landkreis Neumarkt am Dienstag zum ersten Mal auftauchte. Warum er dort nicht schon am Montag vermerkt war, konnte immer noch nicht geklärt werden.

Die Regeln gelten bis zum letzten Tag, an dem der Landkreis gelistet wird. Das ist bei einmaligem Überschreiten des Wertes normalerweise sieben Tage lang der Fall, bei dauerhafter Überschreitung des Wertes entsprechend länger.
20.10.20
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