NEUMARKT. Ab sofort darf bei Eheschließungen auch im Neumarkter Standesamt außer dem Standesbeamten nur noch das Brautpaar anwesend sein.
Dies geht nach Angaben aus dem Neumarkter Rathaus aus einer Mitteilung des Bayerischen Innenministeriums hervor. Nach der Allgemeinverfügung sind Versammlungen und Veranstaltungen untersagt.
Der reine Akt der standesamtlichen Eheschließung als gemeinsame Erklärung der beiden Eheleute vor dem Standesbeamten sei davon nicht betroffen und könne durchgeführt werden.
Allerdings dürften keine weiteren Personen mit dabei sein. Soweit Eheschließende daher eine Verschiebung des schon anberaumten Termins wünschen, sollen sie sich per Mail an das Standesamt wenden.