NEUMARKT. Reichlich dreist benahmen sich drei Autofahrer ohne Führerschein: einer fuhr kurz nach der Polizeikontrolle einfach weiter.
Am Donnerstag wurde ein 19jähriger VW Golf-Fahrer einer Verkehrskontrolle am Kreisverkehr im Blomenhof unterzogen. Dabei wurde festgestellt, dass der junge Fahrer nicht im Besitz einer aktuellen Fahrerlaubnis ist. Außerdem fanden die Beamten im Fahrzeug geringe Mengen an Betäubungsmitteln und stellten sie sicher. Am selben Tag wurde der junge Mann ein weiteres Mal ertappt, als er mit seinem Auto in der Neumarkter Straße in Berg unterwegs war. Die Weiterfahrt wurde unterbunden.
Ein anderer junger Mann ohne Führerschein hatte nichts anderes zu tun, als mit seinem Auto durch die Fußgängerzone vor dem Neumarkter Rathaus zu donnern. Als er dabei von der Polizei erwischt und gestoppt wurde, stellten die Beamten fest, daß gegen den 23jährigen Mann ein rechtswirksames Fahrverbot besteht und er somit nicht im Besitz einer aktuellen Fahrerlaubnis ist.
Am Donnerstagabend gegen 23.20 Uhr kam ein 47jähriger Mann mit seinem Auto zur Neumarkter Polizei, um einen Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis durch Begleichen der Geldstrafe in Höhe von 450 Euro abzuwenden. Den Beamten fiel auf, dass an dem Auto des Mannes ein rotes Händlerkennzeichen angebracht war. Da es sich bei der Fahrt zur Polizeiinspektion nicht um eine Probe-, Prüfungs- oder Überführungsfahrt handelte wurde das rote Kennzeichen zweckentfremdet verwendet. Der Mann erhielt deswegen eine entsprechende Anzeige.