Massive „Pflegemaßnahmen“


Naturzerstörungen wurden den Naturschützern in Freystadt gemeldet
Foto: Sigrid Schindler
NEUMARKT. Ein massiver Gehölzrückschnitt von Hecken und Bäumen in und um Freystadt führt zu Empörungen bei Anwohnern und Naturschützern.

Dem Bund Naturschutz wurden „Pflegemaßnahmen“ am Thundorfer Weihergraben und am Kiesenhofener Graben gemeldet, die nach Ansicht der Naturschützer mit einer fachgerechten Gehölzpflege wenig zu tun haben. Es handele sich um radikale Rückschnitte von nahezu gesamten Hecken bis hin zu Kappungen und Verstümmelungen von großen Bäumen.

Dass eine Heckenpflege sinnvoll und notwendig ist und auch im unbelaubten Zustand mal radikal aussehen kann, sei unumstritten, hieß es. Aber eine fachgerechte Heckenpflege sollte eigentlich das Ziel verfolgen, den Bestand zu sichern und auf Dauer zu erhalten.


Dies werde laut dem Landschaftspflegeverband Neumarkt durch einen abschnittsweisen Stockhieb erreicht, der nie mehr als ein Viertel der gesamten Hecke betragen sollte. „Abschnittsweise“ sei aber am Thundorfer Weihergraben nicht vorgegangen worden. Vielmehr habe man auf einer Länge von mindestens 200 Meter eine komplette Hecke beseitigt.

Auch am Kiesenhofener Graben, „eigentlich eine Naturidylle mitten im Wohngebiet“, seien massive Rückschnitte bis hin zu Kappungen von Bäumen vorgenommen worden. Von derartigen Maßnahmen könnten sich große Gehölze nur schwer erholen, da sie zum Beispiel anfälliger gegenüber Pilzkrankheiten werden können, hieß es vom Bund Naturschutz.

Hecken und Feldgehölze seien in den ausgeräumten Agrarlandschaften unverzichtbare Biotope, die nicht nur das Landschaftsbild bereichern würden, sondern auch das wichtigste Nahrungsrefugium für viele Vogelarten darstellten.

Gerade in diesen Zeiten, in denen das Artensterben in aller Munde sei, werde vom Bund Naturschutz ein sensiblerer und fachmännischer Umgang mit Gehölzen gefordert. Kommunen sollten hier als positives Beispiel voran gehen und haben sogar nach dem Bayerischen Naturschutzgesetz die Vorschrift, ihre Grundstücke im Sinn der Ziele und Grundsätze des Naturschutzes und der Landschaftspflege zu bewirtschaften.

Der Bund Naturschutz forderte, dass entweder entsprechende Fachfirmen mit der Pflege beauftragt oder die eigenen Mitarbeiter des Landkreises und der Gemeinden zu Schulungen über naturschutzfachgerechte Pflegearbeiten verpflichtet werden.
15.02.19
neumarktonline: Massive „Pflegemaßnahmen“
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