NEUMARKT. Seit 1. August 2017 gilt in Deutschland die neue Gewerbeabfallverordnung. Das Neumarkter Landratsamt hat dazu ein Musterdokument erstellt.
Gewerbliche Siedlungsabfälle müssen getrennt gesammelt werden. Dazu gehören beispielsweise Abfälle aus Papier, Holz, Kunststoff oder Metall. Die Betriebe müssen als Erzeuger oder Besitzer dokumentieren, dass sie dieser Verpflichtung nachgekommen sind und müssen diesen Nachweis auf Verlangen dem Landratsamt als zuständige Behörde vorlegen.
Um den Gewerbetreibenden im Landkreis diesen Nachweis zu vereinfachen, hat der zuständige Ansprechpartner des Landratsamtes, Wolfgang Seitz, ein einfaches einseitiges Formblatt als Musterdokument erstellt.