Öffnungszeiten ausgeweitet

NEUMARKT. Ein Jahr nach dem Start der neuen KVB-Bereitschaftspraxis im Neumarkter Klinikum wurden die Öffnungszeiten deutlich ausgeweitet.

Geöffnet ist künftig am Montag, Dienstag, Donnerstag von 18 bis 21 Uhr, am Mittwoch und Freitagvon 16 bis 21 Uhr, sowie am Samstag, Sonntag und an Feiertagen von 9 bis21 Uhr

Dies sei eine gute Nachrichten für Patienten aus dem Großraum Neumarkt, die außerhalb der üblichen Sprechstundenzeiten medizinischer Hilfe bedürfen, hieß es.


Die KVB- Bereitschaftspraxis hat für die Patienten den Vorteil, dass sie dadurch eine zentrale Anlaufstelle haben, die sie ohne Voranmeldung aufsuchen können. Mühsame Recherchen, welcher Arzt Dienst hat und wo sich dessen Praxis befindet, entfallen. Ergänzend werden medizinische notwendige Hausbesuche weiterhin durch den bereits bestehenden Hausbesuchsdienst durchgeführt.

Die KVB-Bereitschaftspraxis kooperiert darüber hinaus mit dem Klinikum, das künftig die Versorgung im Rahmen des Ärztlichen Bereitschaftsdienstes zu den Nachtzeiten übernimmt. Ziel der KVB ist es, flächendeckend in ganz Bayern eine ambulante medizinische Versorgung auch abends und an Wochenenden und Feiertagen zu gewährleisten und zugleich die Dienstbelastung möglichst gleichmäßig unter den zum Dienst verpflichteten Haus- und Fachärzten zu verteilen.

Bayernweit gibt es bis zum Jahresende 108 KVB-Bereitschaftspraxen, die sich in der Regel an Kliniken befinden. Über 99 Prozent der bayerischen Bevölkerung werden dann eine Bereitschaftspraxis innerhalb von 30 Minuten Fahrzeit erreichen.

Peter Weymayr als Vorstand des Neumarkter Klinikums begrüßte die ausgedehnte Kooperation: „Die Ausweitung der Öffnungszeiten ist ein weiterer Baustein, um die Behandlung von Notfallpatienten am Klinikum Neumarkt zu optimieren". Durch den gemeinsamen Standort würden die vorhandenen Ressourcen effizient genutzt und die Zielsetzung, ein integriertes Notfallzentrum unter gemeinsamer Trägerschaft von Klinik und Kassenärztlicher Vereinigung im Sinne eines „Ein-Tresen-Systems“ aufzubauen, wie es der Sachverständigenrat zur Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen (SVR) vorschlägt, vorbildlich umgesetzt.

Auch die geplante Einführung eines validierten Triage-Systems, um für alle Notfallpatienten eine Behandlungsdringlichkeit zu definieren und im weiteren Verlauf die Patienten auf KVB-Bereitschaftspraxis und Notfallzentrum zu verteilen, werde unterstützt.

Die KVB verwies außerdem auf die bundesweit einheitliche Rufnummer 116117 des Ärztlichen Bereitschaftsdienstes. An diese Nummer können sich Patienten grundsätzlich außerhalb der üblichen Sprechzeiten wenden, wenn sie wegen einer akuten Erkrankung ärztliche Hilfe benötigen und nicht bis zur nächsten regulären Sprechstunde ihres Arztes warten können.

Der Ärztliche Bereitschaftsdienst sei aber zu unterscheiden von der notärztlichen Versorgung. Bei lebensbedrohlichen Erkrankungen könne stets der Notarzt – unter der kostenfreien Rufnummer 112 – verständigt werden.
02.12.18
neumarktonline: Öffnungszeiten ausgeweitet
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